Vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB des Bebauungsplans „Bize – 2. Änderung“, Gemarkung Mühlingen

Der Gemeinderat der Gemeinde Mühlingen hat am 12. September 2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Bize – 2. Änderung“ auf Gemarkung Mühlingen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen und eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Mit der Änderung des Bebauungsplans „Bize – 2. Änderung“ sollen die Flächen der Sondergebiete mit den Nutzungszwecken „Schule und Kindergarten“ und „Schulsportfläche“ verändert werden, um den Bau des neuen Kindergartentraktes „Sonnenfalter“ als Erweiterung der bestehenden Kinderkrippe „Wunderland“ zu ermöglichen. Durch den Neubau muss der bisherige Schulsportplatz nach Westen verlegt werden. Die Erschließung erfolgt über eine neue Bachquerung des Bizebächleins und dem Anschluss über den Parkplatz der Mehrzweckhalle an den Reichlinshardtweg.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und artenschutzrechtlicher Prüfung liegt vom 22.09.2023 bis einschließlich 23.10.2023 beim Bürgermeisteramt Mühlingen im Zimmer Nr. 4 während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Die Unterlagen sind während der Öffnungszeiten einsehbar, es wird jedoch um vorherige telefonische Anmeldung unter Telefon 07775 9303-15 oder per Mail (hauptamt@muehlingen.de) gebeten.

Bekanntmachung (klick)
Zeichnerische Teil (klick)
Textliche Festsetzungen (klick)
Begründung (klick)
Natur- und artenschutzfachliche Prüfung (klick)