Quellen/Brunnen und Versorgungsbereiche
Gerhardsbrunnen
Gallmannsweil – Gesamtdorf
Mainwangen – Gesamtdorf
Hecheln mit Höfen
Fallentor
Schwackenreute – Dorf mit Höfen
Areal Bhf Schwackenreute
Zoznegg – Hochzone (Haldenäcker und Hochzone Oberdorf)
Gerhardsbrunnen und Steinbühlquelle – Mischwasser
Mühlingen – Dorf mit Mühlweiler
Berenberg einschl. Wolfholzer Hof
Zoznegg – Bahnhofstraße Kirche bis Ortsende
Weiherbach- und Brunnentobelbachquelle (Bergholz) – Mischwasser
Zoznegg – Dorf ohne Hochzone
Geigeshöfbrunnen
Geigeshöfe
Schützenhaus
Der Brunnen wurde 2022 vom Netz genommen.
Der Bereich Geigeshöfe wird durch eine Druckerhöhungsanlage am Sportplatz Zoznegg versorgt.
Das Trinkwasser wird aus dem Gesamttrinkwassernetz entnommen.
Wichtige Werte: Untersuchungszeitraum 2024 (Stand: 08.09.2024)
Wasserhärte | °dH 16,7 – 16,9 |
Härtebereich | hart |
Nitrat NO3 | 8 bis 23 mg/l (Grenzwert 50) |
Ph-Wert (bei Probennahme) | 7,45 – 7,5 |
Trinkwasser – Verunreinigung melden
Stadtwerke Stockach (Betriebsbetreuung)
07771 / 915-430
Störungsnummer außerhalb der Dienststunden
07771 / 915-222
von Glan Birgit – Hauptamtsleitung
Hauptamt@muehlingen.de
07775-9303-15
Scigliano Thorsten – Bürgermeister
Buergermeister@muehlingen.de
07775-9303-12
Trinkwasserüberwachung
- Themenseite „Trinkwasserkontrolle“ – Trinkwasserüberwachung – Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
- Themenseite „Trinkwassersicherheit“ – Verbraucherportal Baden-Württemberg
- Themenseite „Trinkwasser“ – Chemische und Veterinäruntersuchungsämter
- Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
Weitere Informationen erhalten Sie bei dem Gesundheitsamt, das für Sie beziehungsweise für die Liegenschaft zuständig ist.
Leitungswasser hat in Deutschland Trinkwasserqualität. Es kann daher bedenkenlos getrunken oder für Lebensmittel genutzt werden.
Hinweis: Wasser sollte vor dem Trinken nicht mehr als etwa 4 Stunden in der Leitung „gestanden“ haben.. Lassen Sie vor allem morgens das Wasser etwas laufen, bis es konstant kühl aus der Leitung kommt.
Für die Reinheit und gesundheitliche Unbedenklichkeit sind die Wasserversorger verantwortlich. Die 38 Gesundheitsämter der Land- und Stadtkreise sowie das Landesgesundheitsamt (LGA) beraten sie und überwachen die Einhaltung der strengen Qualitätsstandards
Für kein Lebensmittel gelten vergleichbar niedrige Grenzwerte, kein Lebensmittel ist besser kontrolliert. Trinkwasser muss hinsichtlich Geschmack, Geruch und Aussehen einwandfrei sein. Es muss rein und genusstauglich sein. Es darf Krankheitserreger oder Stoffe nicht in Konzentrationen enthalten, die die menschliche Gesundheit gefährden können. Das gilt auch für zur Trinkwasseraufbereitung verwendete Hilfsstoffe wie zum Beispiel Chlor oder Ozon und ihre Reaktionsprodukte. Für bestimmte Stoffe wie zum Beispiel Schwermetalle und Pflanzenschutzmittel gelten Grenzwerte. Diese dürfen nicht überschritten werden.
Die Trinkwasserverordnung gibt den strengen Rahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität vor. Für die Einhaltung dieser Vorschriften sind die Wasserversorgungsunternehmen verantwortlich. Sie müssen durch eigene Kontrollen die Qualität des Trinkwassers überprüfen. Zusätzlich werden unabhängig davon stichprobenartig amtliche Überwachungsuntersuchungen durch die Gesundheitsämter der Land- und Stadtkreise veranlasst.
Achtung: Die Qualität des Trinkwassers muss vom Verlassen des Wasserversorgungsunternehmens bis hin zum Wasserhahn gewährleistet sein. Das heißt, dass neben den Wasserversorgungsunternehmen auch Vermieterinnen und Vermieter sowie Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer verantwortlich für die Trinkwasserqualität sind. Sie müssen dafür sorgen, dass die Qualität des vom Wasserversorger angelieferten einwandfreien Trinkwassers „nach der Wasseruhr“ nicht durch veraltete oder beschädigte Rohre oder Mängel beim Betrieb der Trinkwasserinstallation beeinträchtigt wird.
Für Sie können Geruch, Färbung, Trübung und Geschmack wichtige Hinweise auf die Qualität des Trinkwassers sein.
Wasserhärte
Die Wasserhärte hängt vom Gehalt an Calcium- und Magnesiumverbindungen im Wasser ab. Je höher deren Gehalt ist, desto härter ist das Wasser. Hartes Wasser führt zur Verkalkung von Haushaltsgeräten, erhöht den Verbrauch von Spül- und Waschmitteln, wirkt sich aber positiv auf den Geschmack des Wassers aus.
Die Härte des Trinkwassers ist kein Parameter, für den es in der Trinkwasserverordnung einen höchstzulässigen Grenzwert gibt. Laut einer Norm sollte Trinkwasser unter anderem einen gewissen Mindestgehalt an Calcium aufweisen, deren Gehalt sollte jedoch nicht so hoch sein, dass der Gebrauch des Trinkwassers für die üblichen technischen Zwecke im Haushalt unverhältnismäßig stark beeinträchtigt wird.
In Baden-Württemberg geben die Wasserversorger selbst innerhalb einer Kommune häufig Wasser unterschiedlicher Härte an ihre Kunden ab. Das hängt von der Verfügbarkeit des Wassers durch zum Beispiel eigene Brunnen oder die Anbindung an eine Fernwasserversorgung ab. Die Wasserhärte können Bürgerinnen und Bürger bei ihrem jeweiligen Wasserversorger erfragen. Teilweise ist sie auf den Internetseiten des Versorgers veröffentlicht oder sie steht in der jährlichen Wasserabrechnung.
Hinweis: Wenn Sie den Verdacht haben, dass mit Ihrem Trinkwasser etwas nicht in Ordnung ist, sollten Sie sich mit Ihrem Wasserversorgungsunternehmen oder Ihrem Gesundheitsamt in Verbindung setzen.