Abwassergebühr
Grundgebühr Schmutzwasser + Niederschlagswasser: 100,80 €/Jahr
Grundgebühr Schmutzwasser: 72,00 €/Jahr
Grundgebühr Niederschlagswasser: 28,80 €/Jahr
Abwassergebühr Schmutzwasser: 2,50 €/cbm
Abwassergebühr Niederschlagswasser: 0,36 €/qm
Kleinkläranlagen (Selbstanlieferung): 39,00 €
Geschlossene Gruben (Selbstanlieferung): 8,80
Wassergebühr
Wassergebühr: 1,88 €/cbm zzgl. Grundgebühr 66 – 70 €
Abwasserbeitrag
Kanalbeitrag: 3,58 €/qm GFL
Klärbeitrag: 2,43 €/qm GFL
Wasserversorgungsbeitrag
Wasserversorgungsbeitrag: 3,58 €/qm GFL zzgl. 19 % MwSt.
1.Benutzungsgebühren
1.1 Bestattungsgebühren
1.1.1 von Personen im Alter von 10 und mehr Jahren: 470,00 €
1.1.2 von Personen unter 10 Jahren: 325,00 €
1.1.3 von Tot- und Fehlgeburten: 160,00 €
1.1.4 Zuschlag für die Tieferlegung eines Grabes: 117,50 €
1.1.5 für die Beisetzung von Aschen: 220,00 €
1.1.6 Zuschlag für Beisetzungen nach 1.1.1 bis 1.1.5 an Samstagen: 30%
1.2 Grabnutzungsgebühren
1.2.1 für die Überlassung eines Reihengrabes: 900,00 €
1.2.2 für die Überlassung eines Urnenreihengrabes: 550,00 €
1.2.3 Beisetzung einer weiteren Urne in bestehendes Grab: 390,00 €
1.2.4 Beisetzung einer Urne in einer Urnenwand (außer Mühlingen): 1.200,00 €
1.2.5 Beisetzung einer Urne in der Urnenwand Mühlingen: 1.500,00 €
1.2.6 Beisetzung einer weiteren Urne in der Urnenwand: 390,00 €
1.2.7 für die Überlassung eines Familiengrabes (Doppel): 1.900,00 €
1.2.8 für die Überlassung eines Familiengrabes (Tief): 1.500,00 €
1.2.9 für die Überlassung eines Familiengrabes (Doppel/Tief): 3.800,00 €
1.2.10 für die Verlängerung der Ruhezeit bei einem Familiengrab wird eine Gebühr anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer erhoben (je Jahr 1/25 der Gebühr nach 1.2.7, 1.2.8 oder 1.2.9, angefangene Jahre werden voll gerechnet)
1.2.11 bei Überlassung eines Rasengrabes oder Anonymen Grabes wird ein Zuschlag von 30% auf die Gebühren nach 1.2.1 und 1.2.2 erhoben
1.3 Benutzung der Aussegnungs- und Leichenhallen: 220,00 €
1.4 Sonstige Leistungen
Ausgraben, Umbetten und Tieferlegen von Leichen, Gebeinen oder Urnen sowie Entfernen von Grabmalen, Fundamenten und sonstigen Grabausstattungen: nach tatsächlichem Aufwand
Für aussergewöhnliche Arbeiten z.B. Frost, Spitzarbeiten: nach tatsächlichem Aufwand
1.5 Zuschlag für Auswärtige
für Auswärtige sowie für die Bestattung anderer Verstorbener im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 3 wird ein Zuschlag von 50% erhoben
Andere Verstorbene sind nicht:
- Verstorbene Einwohner der Gemeinde Mühlingen
- Verstorbene, die früher in der Gemeinde Mühlingen gewohnt haben und ihre Wohnung nur wegen der Aufnahme in ein auswärtiges Altenheim, Altenpflegeheim oder eine ähnliche Einrichtung oder wegen Verlegung des Wohnsitzes zu auswärts wohnenden Angehörigen zur Vermeidung der Aufnahme in eine der genannten Einrichtungen aufgegeben haben
- in der Gemeinde verstorbene oder tot aufgefundene Personen ohne festen Wohnsitz
- mit unbekanntem Wohnsitz Verstorbene
Schloßbühlhalle Mühlingen
Schloßbühlhalle m. Eintritt: 195,00 Euro
Schloßbühlhalle kulturell: 160,00 Euro
Foyer m. Eintritt: 50,00 Euro
Foyer kulturell: 45,00 Euro
Tribüne m. Eintritt: 130,00 Euro
Tribüne kulturell: 100,00 Euro
Heizkostenpauschale: 70,00 Euro
Hausmeister: 45,00 Euro
Reinigungspauschale: 180,00 Euro
Weiherbachhalle Zoznegg
Weiherbachhalle Zoznegg mit Eintritt: 195,00 Euro
Weiherbachhalle Zoznegg kulturell: 160,00 Euro
Heizkostenpauschale: 70,00 Euro
Hausmeister: 45,00 Euro
Reinigungspauschale: 180,00 Euro
Gemeindesaal Mainwangen
Gemeindesaal Mainwangen: 45,00 Euro
Heizkostenpauschale: 22,00 Euro
Clubheim SVG / Dorfgemeinschaftshaus Gallmannsweil
Clubheim SVG / Dorfgemeinschaftshaus Gallmannsweil: 45,00 Euro
Heizkostenpauschale:22,00 Euro
Feuerwehrhaus Gallmannsweil
Feuerwehrhaus Gallmannsweil FwLeute: frei
Feuerwehrhaus Gallmannsweil Sonstige Nutzung (nur ausnahmsweise): 20,00 Euro
- Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. Die Höhe der Gebühr bestimmt sich nach der Anzahl der Kinder, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Unterhaltspflichtige Kinder, die nicht im Haushalt des Gebührenschuldners leben, werden nicht berücksichtigt.
- Die Gebühren werden jeweils für einen Kalendermonat auf 12 Kalendermonate im Jahr erhoben. Scheidet ein Kind in Laufe eines Monats aus der Einrichtung aus, ist die Gebühr für den vollen Monat zu entrichten. Wird ein Kind im Laufe eines Monats aufgenommen, ist die Gebühr für den vollen Monat zu entrichten.
- Ändert sich die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder gemäß Absatz 1, ist die Änderung der Gemeinde unter Angabe des Kalendermonats in dem die Änderung erfolgte bei der Gemeinde anzuzeigen. Die Benutzungsgebühren werden für den Kalendermonat neu festgesetzt, der auf den Kalendermonat folgt, in dem die Änderung angezeigt wurde.
Kindergartengebühren (Stand 01.09.2023)
Die monatliche Kindergartengebühr beträgt bei einer
Familie mit einem Kind: 161,00 €
Familie mit zwei Kindern: 124,00 €
Familie mit drei Kindern: 81,00 €
Familie mit vier Kindern: 27,00 €
Betreuungszeiten Kindergarten Mühlingen:
Montag bis Freitag 7.00-14.00 Uhr.
Betreuungszeiten Kindergarten Zoznegg:
Montag bis Donnerstag 7.00-13.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr, sowie Freitag von 7.00-13.00 Uhr (40 Wochenstunden)
Die monatliche Kindergartengebühr in der Ganztagesbetreuung beträgt bei einer
Familie mit einem Kind: 276,00 €
Familie mit zwei Kindern: 214,00 €
Familie mit drei Kindern: 144,00 €
Familie mit vier Kindern: 48,00 €
Betreuungszeiten der Ganztagesbetreuung:
Montag bis Freitag 7.00-16.00 Uhr (45 Wochenstunden)
Kinderkrippengebühr für Kinder unter 3 Jahren (Stand 01.09.2023)
Die monatliche Gebühr für Kinder bis zum 3. Lebensjahr beträgt bei einer Betreuungszeit von 6 Stunden pro Tag an 5 Tagen die Woche bei einer
Familie mit einem Kind: 408,00 €
Familie mit zwei Kindern: 303,00 €
Familie mit drei Kindern: 205,00 €
Familie mit vier Kindern: 81,00 €
Die Betreuung findet täglich in der Zeit von 7.00-13.00 Uhr statt.
Die monatliche Gebühr für Kinder bis zum 3. Lebensjahr beträgt bei einer Betreuungszeit von 6 Stunden pro Tag an 3 Tagen die Woche bei einer
Familie mit einem Kind: 226,00 €
Familie mit zwei Kindern: 167,00 €
Familie mit drei Kindern: 113,00 €
Familie mit vier Kindern: 72,00 €
Die Betreuung findet täglich in der Zeit von 7.00-13.00 Uhr statt.
Das Angebot wird seit dem 01.09.2023 nicht mehr angeboten, lediglich bei bestehenden Anträgen vor dem 31.08.2023 haben diese noch Bestandsschutz.
Als Ersatz für das Angebot wurde das Platz-Sharing ab dem 01.09.2023 eingeführt. Hier teilen sich Familien eine 5- Tage Woche entsprechend dem Bedarf auf. Wenn eine 5 Tage Woche ausgebucht ist, wird der nächste Platz zum Angebot zur Verfügung gestellt.
Ziel ist es eine gleichmäßige Auslastung der Einrichtung zu erhalten und trotzdem ein Angebot für die Bedarfe der Eltern anzubieten, die weniger Betreuungstage benötigen.
Die Einrichtung kann hier zwischen Eltern vermitteln, übernimmt aber nicht die Koordination der Abstimmung.
Die monatliche Gebühr für Kinder bis zum 3. Lebensjahr beträgt bei Platz-Sharing bei einer Betreuungszeit von 6 Stunden pro Tag an 3 Tagen die Woche bei einer
Familie mit einem Kind: 245,00 €
Familie mit zwei Kindern: 182,00 €
Familie mit drei Kindern: 123,00 €
Familie mit vier Kindern: 72,00 €
Die monatliche Gebühr für Kinder bis zum 3. Lebensjahr beträgt bei Platz-Sharing bei einer Betreuungszeit von 6 Stunden pro Tag an 2 Tagen die Woche bei einer
Familie mit einem Kind: 163,00 €
Familie mit zwei Kindern: 121,00 €
Familie mit drei Kindern: 82,00 €
Familie mit vier Kindern: 72,00 €
Die monatliche Gebühr für Kinder bis zum 3. Lebensjahr beträgt bei einer Betreuungszeit von 8 Stunden pro Tag an 4 Tagen sowie am Freitag von 6 Stunden bei einer
Familie mit einem Kind: 517,00 €
Familie mit zwei Kindern: 384,00 €
Familie mit drei Kindern: 260,00 €
Familie mit vier Kindern: 103,00 €
Die Betreuung findet täglich in der Zeit von 7.00-15.00 Uhr und am Freitag von 7.00-13.00 Uhr statt.
Mittagessen
Mittagessen: 5,00 €/Mahlzeit
Ganztagesbetreuung
Für die tageweise zusätzliche Ganztagesbetreuung der Kindergartenkinder werden die Gebühren wie folgt festgesetzt:
Ganztagesbetreuung in den Kindergärten: 18,00 € / Tag
Die Anmeldung zur Betreuung Grundschule finden Sie im Bereich Formular zum Download.