ANKÜNDIGUNG VON KARTIERUNGSARBEITEN

Die Energiewende erfordert den bedarfsgerechten Ausbau des deutschen Stromnetzes.

Die wichtigsten Stromnetzprojekte legt der Gesetzgeber im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) fest. Dazu zählt auch das Vorhaben Nr. 23 Hochrhein / Herbertingen – Waldshut-Tiengen.

Für die Erstellung der Umweltgutachten im bevorstehenden Genehmigungsverfahren sind Bestandserfassungen der Flora und Fauna im Untersuchungsraum erforderlich. Die hierfür notwendigen Kartierungsarbeiten finden vorwiegend in dem folgenden Zeitraum statt:

März 2023 bis September 2023

Mehr Informationen was gemacht wird und welche Flurstücke betrachtet werden:

Transnet Kartierungsarbeiten 2023 (klick)