ANKÜNDIGUNG VON KARTIERUNGSARBEITEN
Die Energiewende erfordert den bedarfsgerechten Ausbau des deutschen Stromnetzes.
Die wichtigsten Stromnetzprojekte legt der Gesetzgeber im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) fest. Dazu zählt auch das Vorhaben Nr. 23 Hochrhein / Herbertingen – Waldshut-Tiengen.
Für die Erstellung der Umweltgutachten im bevorstehenden Genehmigungsverfahren sind Bestandserfassungen der Flora und Fauna im Untersuchungsraum erforderlich. Die hierfür notwendigen Kartierungsarbeiten finden vorwiegend in dem folgenden Zeitraum statt:
März 2023 bis September 2023
Mehr Informationen was gemacht wird und welche Flurstücke betrachtet werden: