Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht in Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie (AbfRahmenRiLi) ab 01.01.2025 eine Getrenntsammelpflicht für Alttextilien vor, so wie sie bereits für Glas, Papier oder Bioabfälle gilt. Ab diesem Datum sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger daher zur getrennten Erfassung von „Textilabfällen“ verpflichtet (§ 20 Abs. 2 Ziffer 6).
Sie gilt in diesem Zusammenhang für die in den privaten Haushaltungen anfallenden, überlassungspflichtigen Textilabfälle.
Der Landkreis Konstanz mit seinen Gemeinden müssen die gesetzlichen Vorgaben für die Einsammlung von Alttextilien entsprechend umsetzen. Unabhängig davon, ob es in der Gemeinde eine bereits vorhandene Sammelstruktur gibt. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz soll dafür sorgen, dass überhaupt keine Altkleidung, auch defekte nicht mehr regulär über die „graue Tonnen“ entsorgt werden.
Die Gemeinden im Landkreis haben gemeinsam die notwendigen Altkleidercontainer beschafft und stehen seit dem 01. Januar für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Die Gemeinde Mühlingen hat diesen Container auf dem Gelände vom Bauhof aufgestellt und kann den üblichen Öffnungszeiten des Bauhofs genutzt werden.
Der Standort Bauhof wurde bewusst gewählt, damit die bestehende Sammelstruktur weiterhin genutzt wird und nur Alttextilien angeliefert werden, die die private Sammelstruktur nicht verwenden kann.
Bildquelle: Landratsamt Konstanz