Veräußerung von Gemeindebauplätzen
Ein Platz zum Ankommen. Ein Ort zum Bleiben.
Stellen Sie sich vor: Morgens den ersten Kaffee auf der eigenen Terrasse, umgeben von Vogelgezwitscher und einem weiten Blick ins Grüne. Die Kinder laufen lachend zum naheliegenden Kindergarten oder Grundschule, während Sie sich auf den Weg zur Arbeit machen – entspannt, weil alles in Reichweite ist. Ein Leben, das einfach passt.
Genau dieses Leben kann jetzt beginnen.
Der Gemeinderat hat am 22. Juli 2025 neue Bauplatzpreise beschlossen, und ab sofort können Sie sich Ihren persönlichen Lieblingsplatz sichern – in einer Gemeinde, die lebt, liebt und wächst.
Für Familien, die Heimat suchen
Hier entstehen Erinnerungen: Der erste Schultag, die Geburtstagsfeier im Garten, das abendliche Vorlesen im Kinderzimmer mit Blick auf die Hügel.
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Krippe, Kindergarten und Grundschule sind nur einen kurzen Spaziergang entfernt.
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Kein Warten auf Betreuungsplätze – verlässliche Kinderbetreuung ist bei uns mehr als ein Versprechen.
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Der nahe Spiel- und Bolzplatz wird schnell zum Treffpunkt für kleine Abenteuer.
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Weiterführende Schulen sind gut erreichbar mit Bus oder Bahn – sicher und bequem.
Für Paare und Alleinstehende, die das Leben lieben
Ob aktive Outdoorfreunde oder Ruhesuchende – hier finden Sie Raum für Ihre persönlichen Wünsche.
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Nur ein paar Schritte, und Sie sind mittendrin: im Grünen, auf dem Radweg, am Wasser.
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Die Schwackenreuter Seen laden zum Abschalten ein – mit Sonnenbänken, Naturbeobachtung und Stille.
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Und wenn’s doch mal städtischer sein darf: Der Bodensee, Stockach, Tuttlingen oder Sigmaringen sind schnell erreichbar.
Was unsere Gemeinde besonders macht
Hier wohnt man nicht einfach – man lebt hier.
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Glasfaseranschluss für modernes Arbeiten und Leben
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Beleuchtete Rad- und Fußwege zwischen en Ortsteilen Wege, die auch in der dunklen Jahreszeit Sicherheit geben
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Vereine, Feste, Nachbarschaft – hier kennt man sich, hilft sich, lacht miteinander
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Ein großes Vereinsangebot, eine starke Feuerwehr, ein Outdoor-Fitnesspark und ein wunderschöner Badesee mit Vogelbeobachtung und einer Vielzahl an Bänke und Sonnenliegen direkt an den Wegen gelegen – Leben mit Herz und Qualität
Ein Platz für Ihre Zukunft – aber mit Verantwortung
Kommen Sie vorbei, sehen Sie sich um – und spüren Sie: Das könnte Ihr neuer Lebensmittelpunkt werden.
Reservierung und Verkauf starten jetzt.
Wir freuen uns auf Sie – und vielleicht heißen wir Sie schon bald herzlich willkommen in unserer lebendigen und zukunftsorientierten Gemeinde.
Übersicht der Bauplätze
Übersicht Bauplatzpreise 07-2025
Bewerbungsformular (bitte an die Grst Nummer denken)
Bewerbung für Bauplätze Kreuzacker
Bebauungsvorschriften
Kreuzacker Bebauungsvorschriften
Gemeinde Mühlingen
Im Göhren 2
78357 Mühlingen
07775 / 9303-0
rathaus@muehlingen.de
Bitte beachten Sie:
Beim Erwerb eines Bauplatzes besteht eine Bauverpflichtung innerhalb von zwei Jahren (Rohbau).
Es gibt kein Punktesystem und die Anzahl der Bauplatzverkäufe ist auf eine begrenzte Anzahl pro Jahr festgelegt. Eine Bewerbungsfrist gibt es nicht, Sie können sich ganzjährig bewerben.
Die Flurstücke 10, 11, 12 und 13 sind aufgrund eines vorgesehenen Streifens zur oberflächlichen Entwässerung der landwirtschaftlichen Flächen nicht vollständig nutzbar, die Fläche gehört aber zu dem Grundstück. Zudem ergibt sich hieraus eine dauerhafte Unterhaltspflicht für die künftigen Eigentümer.
Die Gemeinde Mühlingen verfolgt bei der Vergabe von Bauplätzen das Ziel, den sozialen Zusammenhalt der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde zu stärken und zu festigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB). Durch die vorrangige Förderung junger, kinderreicher Familien soll der Erhalt stabiler Bevölkerungsstrukturen in der Gemeinde gesichert und die Ortsbezogenheit in Form eines Hauptwohnsitzes – unter Beachtung der von der EuGH-Rechtsprechung (Az. C-197/11 und C-203/11) vorgegebenen Grenzen und Rahmenbedingungen – berücksichtigt werden.
Jeder Bewerber kann nur ein Baugrundstück erwerben. (Ehe-)Paare, Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz oder Partner einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft haben eine gemeinsame Bewerbung zu stellen und können ein Grundstück nur zum Miteigentum erwerben.
Mit der Abgabe seiner Bewerbung bewirbt sich der Antragsteller auf die Zuteilung eines Baugrundstücks im jeweiligen Baugebiet. Alle Bewerber müssen sich mit der Bewerbungsvorlage schriftlich (Brief oder E-Mail) bei der Gemeindeverwaltung bewerben.
Mit der Abgabe seiner Bewerbung bewirbt sich der Antragsteller auf die Zuteilung eines Baugrundstücks im jeweiligen Baugebiet. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Grundstücks besteht nicht. Nachweisliche Falschangaben oder unvollständige Bewerbungsunterlagen führen zum Verfahrensausschluss.
Die Bewerber versichern mit Abgabe der Bewerbung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Unterlagen. Die Antragsteller müssen die für die Bewerbung maßgeblichen Angaben der Gemeinde bei Nachfrage nachweisen. Rechtsverbindlich wird der Kauf erst mit Beurkundung des Kaufvertrages. Näheres wird im Kaufvertrag geregelt. Es gelten die bei einem Verkauf der Gemeinde üblichen Konditionen.