Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Mühlingen werden, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, rechtswirksam hier, auf der Internetseite der Gemeinde Mühlingen veröffentlicht. Bei spezialgesetzlichen Regelungen, z. B. für die Bekanntmachung von Bauleitplänen, ist das Amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde Mühlingen das rechtswirksame Bekanntmachungsorgan. Zusätzlich sind diese ebenfalls hier im Internet zu finden.

Die öffentlichen Bekanntmachungen können während der Öffnungszeiten im Rathaus kostenlos eingesehen werden und sind dort gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten.

Weitere Informationen enthält die Satzung der Gemeinde Mühlingen über öffentliche Bekanntmachungen (Bekanntmachungssatzung)  Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Mühlingen Amtsblatt.

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