Biotopverbund Hohenfels, Orsingen-Nenzingen, Mühlingen und Eigeltingen
Ziel des Biotopverbunds
Der Biotopverbund dient der Vernetzung von Lebensräumen. Arten sollen Dank des Biotopverbundes auch in einer stark genutzten Landschaft zwischen geeigneten Lebensräumen wandern können. Entsprechende Wanderungsmöglichkeiten sind Voraussetzung für die Wiederbesiedlung nach lokalen Aussterbeereignissen und auch für den genetischen Austausch. Der Biotopverbund stabilisiert die Bestände und das Vorkommen von Arten im Landschaftsraum. Er wirkt somit dem fortschreitenden Verlust von Arten und den an diese gebundenen landschaftlichen Qualitäten entgegen.
Rechtliche Grundlagen
Für den Biotopverbund sind im neuen Landesnaturschutzgesetz ehrgeizige Zielgrößen festgeschrieben. Danach sollen bis 2023 insgesamt 10% der Landesfläche und bis 2030 insgesamt 15% der Landesfläche von Baden-Württemberg Teil des Biotopverbundnetzwerkes sein. Die Planungshoheit über die jeweiligen Gemarkungsflächen liegt bei den Gemeinden. Ohne die Mitwirkung von Gemeinden und den Bürgern vor Ort geht beim Biotopverbund nichts! Das Land unterstützt die Gemeinden finanziell bei den Planungen (bis zu 90% der Kosten) und der Umsetzung (bis zu 70% der Kosten) des Biotopverbundes.
Motive der beteiligten Kommunen
[hier ein Absatz wie und warum haben sich die 4 Gemeinden beim Biotopverbund zusammengeschlossen und weshalb wollen die Gemeinden den Biotopverbund, was erwarten die Gemeinden vom Biotopverbund]
Erfassungen
Die jetzt beauftragte Biotopverbundplanung gliedert sich in eine Erfassung des Bestandes auf der Basis von Vorgaben der Landesanstalt für Umwelt (LUBW). Überprüft werden dabei im Rahmen der Biotopkartierung des Landes bereits erfasste und damit naturschutzfachlich wertgebende Lebensräume (sogenannte Kernflächen) auf den Gemarkungen der „Verbundgemeinden“. Dabei wird zwischen Kernflächen trockener, mittlerer und feuchter Standorte unterschieden. Dazu kommen im Umfeld der kartierten Biotope noch Flächen mit hohem Entwicklungspotential in Richtung auf Artenreichtum (sogenannte Trittsteine).
Zu den trockenen Standorten zählen insbesondere die Magerrasen (artenreiches Grünland mit wenig Aufwuchs, in der Regel ungedüngt und beweidet) sowie Felsen und Schuttflächen. Zu den Lebensräumen der mittleren Standorte zählen blumenreiche Wirtschaftswiesen (Heuwiesen, wenig intensiv genutzte Weiden) und Streuobstbestände (Bäume und Unterwuchs). Zu den Lebensräumen der feuchten Standorte zählen Feuchtgrünland (blumenreiche Wirtschaftswiesen auf feuchten Standorten), Feuchtbiotope (von Sauergräsern geprägte Riedwiesen), Staudensäume entlang von Fließgewässern und Gräben sowie naturnahe Stehgewässer. Darüber hinaus werden im Rahmen der Biotopverbundplanung auch die für bodenbrütende Vögel wichtigen und eher strukturarmen (wenig Gehölze) Offenlandstandorte erfasst.
Maßnahmenplanung
Entsprechend dem Zustand der erfassten Flächen werden diesen in einem zweiten Schritt flächenscharf Maßnahmen zugeordnet. Es ist dabei zu unterscheiden zwischen Erhaltungsmaßnahmen und Entwicklungsmaßnahmen. Die Erhaltungsmaßnahmen beinhalten in der Regel eine Fortsetzung der Nutzung, die zum derzeitigen Zustand der Fläche geführt hat. Entwicklungsmaßnahmen beinhalten in der Regel konkrete Vorschläge zur Änderung der bisherigen Nutzungsmuster, um Aufwertungen im Sinne des Naturschutzes zu erzielen. Die vorgesehenen Maßnahmen werden insbesondere mit den Landnutzern abgestimmt auf deren aktiver und auch entsprechend vergüteter Mitwirkung eine erfolgreiche Umsetzung des Biotopverbunds aufbaut.
Maßnahmenumsetzung
Die Beteiligung an Biotopverbundmaßnahmen ist freiwillig und soll durch entsprechende Angebote der Planungsträger (Gemeinden und Landschaftserhaltungsverband) gesichert werden. Es ist das Ziel erste Maßnahmen soweit zu konkretisieren, dass schon im Jahr 2023 erste Umsetzungen in Angriff genommen werden können. Den Gemeinden in enger Abstimmung mit dem Landschaftserhaltungsverband des Landkreises Konstanz obliegt es im weiteren Verlauf die landesgesetzlich vorgegebenen Zielsetzungen zu erreichen
Beteiligung
Begleitet wird der Biotopverbund durch Informationsveranstaltungen für Bürger und Landnutzer. Die Bürger der beteiligten Gemeinden können in jeder Phase Ihre Anregungen und Bedenken vortragen. Ansprechpartner bei Verwaltungen und verantwortlichem Planungsbüro sind:
Gemeinde Hohenfels: Herr Bürgermeister Zindeler
Gemeinde Orsingen-Nenzingen: Herr Bürgermeister Keil / Herr Hartmann
Gemeinde Eigeltingen: Herr Bürgermeister Fritschi / Herr Strähle
Gemeinde Mühlingen: Herr Bürgermeister Scigliano
LEV Landkreis Konstanz: Herr Sven Gebhart
Planungsbüro ILN Südwest: mail@iln-suedwest.de; Frau Milena Hausberg
Zu dem aktuellen Stand der Biotopverbundsplanung
Nach den ersten Beteiligungsterminen in unserer Raumschaft, welches auch die ersten Termine im Kreis zum Biotopverbund waren, möchten wir daher auf die weiteren Informationsmöglichkeiten auf dem Portal der Homepage des LEVKN hinweisen.
Hierüber können recht einfach Kommentare und Hinweise zur Biotopverbundsplanung eingereicht werden und/oder ein Termin für eine Flächenbesichtigung/Beratung etc. mit dem LEVKN vereinbart werden. Gleichzeitig ergibt sich so der Vorteil nur einer Anlaufstelle für Interessierte, Flächeneigentümer und -bewirtschafter.
Zur jeweiligen Option sind Formulare hinterlegt, die dann per Mail, im Falle eines Hinweises direkt an das Planungsbüro und an das LEVKN und im Falle einer Terminvereinbarung nur an das LEVKN gehen.
Auf der Seite sind die jeweiligen Konzeptplanungen hinterlegt inkl. der Vorstellung der Ergebnisse aus den Begehungen aus der Raumschaft.
www.LEVKN.de (klick) -> Aufgaben und Ziele -> Beteiligung Biotopverbund
Direktlink: https://www.levkn.de/seite/615630/beteiligung-biotopverbund.html (klick)