Orden und Ehrenzeichen

Unsere Gesellschaft lebt vom ehrenamtlichen Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger. Dies verdient Dank und Anerkennung.

Der Staat vergibt für besondere Leistungen für das Gemeinwohl oder für vorbildliches Handeln Orden und Ehrungen. Wenn es auch in Ihrem Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis Menschen gibt, die Herausragendes leisten, dann lassen Sie uns das wissen!

Antrag für Orden und Ehrenzeichen

Antrag Ehrennadel BW (klick)

Staatsministerium Baden-Württemberg

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Übersicht der Ehrennadeln

Bildquelle: Staatsministerium Baden-Württemberg

Auszug aus der Ehrenordnung

§1 Ehrenwappenteller oder Wappen

Persönlichkeiten, die sich um die Gemeinde Mühlingen verdient gemacht haben und im

-politischen bzw. kommunalpolitischen,
-kulturellen,
-sportlichen
-wirtschaftlichen
-sozialem Bereich
-oder vergleichbaren Bereichen

besondere Verdienste erworben und überdurchschnittlichen Bürgersinn bewiesen haben, kann vom Gemeinderat eine Ehrung zugesprochen werden. Leistungen im kirchlichen Bereich können ausnahmsweise berücksichtigt werden, wenn diese in den öffentlichen Bereich ausstrahlen. Leistungen in staatlichen Organisationen werden nicht berücksichtigt.

Vorschlagsberechtigt ist jeder Bürger; der Vorschlag ist eingehend zu begründen (schriftlich über die besonderen Stationen und Leistungen für die Gemeinde Mühlingen). Die Entscheidung über die Verleihung trifft der Gemeinderat.


Die Ehrung erfolgt in folgenden Formen:

a) Ehrennadel der Gemeinde (Bürgerehrung)

Personen, die eine Leistung zugunsten der Mitbürger erbringen und hierbei eine beachtliche Aktivität entwickelt haben, kann die Ehrennadel der Gemeinde verliehen werden.

Leistungen in herausragenden Funktionen wie Vorsitz oder Übungsleiter in Vereinen oder rechtlich unselbständigen Gruppierungen, auch Feuerwehrabteilungen, oder sonst herausragende Leistungen außerhalb des Vereinswesens sind Voraussetzung.

Hierbei muss eine Mindestdauer in ehrenamtlichem Engagement von 10 Jahren erbracht worden sein.

Die Ehrennadel wird in Bronze ausgestattet, enthält einen Lorbeerhalbkreis, das

Gemeindewappen und die Überschrift „ Gemeinde Mühlingen“.

b) Ehrenmedaille der Gemeinde (Bürgermedaille)

Die Ehrenmedaille wird in Bronze und Münzform ausgestattet; Vorderseite „Gemeinde Mühlingen“ und „Lorbeerzweig“, Rückseite „Für Verdienste“.

Der Vorgeschlagene muss die Ehrennadel bereits erhalten haben und sich darüber hinaus weitere besondere Verdienste erworben haben.

Die erworbenen Verdienste sollen überwiegend der Gemeinde Mühlingen und ihrer Bevölkerung zu Gute gekommen sein. Es soll sich um eine außerordentliche Leistung handeln, die der Auszuzeichnende in dem ihm möglichen Wirkungsbereich für die Allgemeinheit erbracht hat.

c) Ehrenbürgerschaft

Die Ehrenbürgerschaft kann auch ohne die vorherigen Ehrungen (Ehrennadel und Ehrenmedaille) verliehen werden und ist für Personen, die sich um das Gemeinwesen, vorwiegend zugunsten der Gemeinde, langjährig besonders und herausragend verdient gemacht haben, vorgesehen.

Es wird eine hochwertig geprägte Ernennungsurkunde, Ehrenwappenteller und ein Präsentkorb überreicht.

Die Erfüllung der Berufspflicht oder das Wirken für das eigene Erwerbsunternehmen allein rechtfertigen die Verleihung der Verdienstmedaille nicht. Auszeichnungen, denen nur ein äußerer Anlass, wie Jubiläen oder Geburtstag, zugrunde liegt, kommen nicht in Betracht. Langjährige Tätigkeit allein reicht nicht aus.

Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt, die vom Bürgermeister ausgefertigt wird.


(2) Außerdem sollen Persönlichkeiten geehrt werden, die von überörtlicher Seite geehrt werden (Landesehrung 40-jähriges Arbeitsjubiläum, Ehrennadel des Landes, u.a.).


Die Überreichung soll dem Anlass entsprechend in einer besonderen Ehrung, im Rahmen einer Gemeindeveranstaltung (z.B. Ehrenabend, Bürgerversammlung) überreicht werden.

Ablauf:

Schreiben Sie ein paar Sätze, warum diese Ehrung diese Person aus Ihrer Sicht erhalten sollte. Dazu die Stationen im Verein oder besondere Leistung für die Gemeinde.

Diese senden Sie bitte an rathaus@muehlingen.de oder buergermeister@muehlingen.de, wenn wir noch Rückfragen haben, werden wir noch um Ergänzung bitten.

In einer nichtöffentlichen Sitzung wird über den Antrag beraten und beschlossen, ob der Vorschlag die Vorgaben erfüllt. Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, erhält nur der Antragssteller eine Rückmeldung von der Verwaltung.