Gemeinde Mühlingen
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes `Biogasanlage Mühlingen´
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Mühlingen hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 22.07.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes `Biogasanlage Mühlingen´ und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke
Nr. 49 (Teilfläche), Nr. 55 sowie Nr. 679 und ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt:
Im vorliegenden Plangebiet beabsichtigt ein privater Vorhabenträger die Errichtung einer Biogasanlage mit einer Jahresmenge von 8,5 Mio. Nm³ /a (Nm = Norm-Kubikmeter).
Für das Projekt liegt eine Planung vor, die als Vorhaben- und Erschließungsplan Grundlage und Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Grundlagen für die Umsetzung der Planung schaffen.
Gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) liegen der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan, textlichen Festsetzungen, Hinweisen, Begründung, Umweltbericht und Verkehrsuntersuchung, sowie die örtlichen Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan `Biogasanlage Mühlingen´ in der Zeit vom
18 August bis einschließlich 29. September 2025
Im Internet unter www.muehlingen.de zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Weiterhin liegen die Planunterlagen während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke des sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.
Die umweltbezogenen Informationen können ebenfalls im Internet unter der angegebenen Adresse oder während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus eingesehen werden.
Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungszeit elektronisch unter der Adresse hauptamt@muehlingen.de oder schriftlich und mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden – Gemeindeverwaltung Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Weiter wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Bestandteil der auszulegenden Unterlagen sind die folgenden umweltbezogenen Informationen:
Umweltbericht (Stand 22.07.2025, 365° freiraum + umwelt, Überlingen)
mit Beschreibung der Umweltbelange und der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter
Mensch,
Pflanzen / Biotope und biologische Vielfalt,
Tiere / geschützte Arten,
Fläche,
Geologie und Boden,
Wasser,
Klima, Luft,
Landschaft
Kultur- und Sachgüter.
Der Umweltbericht enthält darüber hinaus ein Maßnahmenkonzept zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Eingriffen.
Mühlingen, den 08.08.2025
gez.
Thorsten Scigliano
Bürgermeister
Hier sind die Unterlagen digital als PDF einsehbar (bitte anklicken):
Aufstellungsbekanntmachung und frühzeitige Beteiligung Biogasanlage Mühlingen
Biogasanlage Mühlingen Rechtsplan 22-07-2025
Biogasanlage Mühlingen Text gesamt 22-07-2025
Lageplan Luftbild Biogasanlage Mühlingen 10-06-2025